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Rückschnitt für Verkehrssicherheit

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Hecke schneiden
Marina Lohrbach_adobe.stock.com

Die Stadt weist Grundstücksbesitzer darauf hin, zeitnah ihre Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, die in Gehwege und Straßen ragen.

Durch das feuchtwarme Wetter wachsen Sträucher und Bäume gerade besonders üppig. Die Stadt bittet Grundstückbesitzer daher dringend, ihre Grundstücksgrenzen zu überprüfen und gegebenfalls Hecken und Sträucher, die auf Wege und Straßen ragen zurückzuschneiden. Ein Rückschnitt ist unbedingt erforderlich, um die Sicherheit für Fußgänger, Radfahrer und Gegenverkehr auf den Radwegen und Straßen zu gewährleisten.

Damit Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden und die Sichtachsen im Straßenverkehr frei bleiben gilt: Über Gehwegen und Radwegen müssen Äste bis zu einer Höhe von 2,50 Meter entfernt werden. Über einer Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Meter. Seitlich ist die Grundstücksgrenze bzw. die Straßenbegrenzungslinie einzuhalten.

Allgemeine Information zum Rückschnitt

Um brütende Vögel nicht zu gefährden, dürfen Hecken nur vom 1. Oktober bis 31. Februar stark gestutzt oder "auf den Stock gesetzt" werden. Ein Pflegeschnitt ist jedoch im Sommer erlaubt und für die Sicherheit oft notwendig.

Zudem bittet die Stadt, Verkehrszeichen freizuhalten sowie Straßenläufe sauber zu halten. Sollten weitere Informationen zum Heckenschnitt erforderlich sein, rufen Sie gerne im Ordnungsamt an unter der Telefonnummer 08171 214-213 oder informieren Sie sich auf unserer Homepage unter: www.wolfratshausen.de/rückschnitt

 

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