Die Erstellung der Entwürfe von Luftreinhalteplänen in Bayern liegt in der Zuständigkeit der Regierungen und der Kommunen. Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen ist das Lufthygienische Landesüberwachungssystem Bayern (LÜB). Es ermittelt EU-konform und repräsentativ für Bayern die Schadstoffbelastungen.
Nähere Informationen zu Immissionsmessungen gibt es auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Umwelt.
2014 wurden für die Königsdorfer Straße 2-16 in Wolfratshausen vom Bayerischen Landesamt für Umwelt Berechnungen durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zu überprüfen. Mit diesem Straßenabschnitt wurde ein Bereich gewählt, an dem zu erwarten ist, dass dort aufgrund von Bebauungssituation und Straßengeometrie hohe Luftschadstoffkonzentrationen auftreten.